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   FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99 Ki   

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https://dejure.org/2000,8996
FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99 Ki (https://dejure.org/2000,8996)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2000 - 1 K 310/99 Ki (https://dejure.org/2000,8996)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 1 K 310/99 Ki (https://dejure.org/2000,8996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ende der Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ende der Berufsausbildung (eines Wirtschaftswissenschaftlers); Voraussetzungen der Berufsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende der Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ende der Berufsausbildung eines Wirtschaftswissenschaftlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 444
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
    Dabei umfaßt die Vorbereitung alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufes geeignet sind, die mithin Ausbildungscharakter haben (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BStBl II 1999, 706, 708).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 34/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
    Der Besuch einer Hochschule ist Teil einer Berufsausbildung (BFH- Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 34/98, BStBl II 1999, 705).
  • BFH, 23.04.1997 - VI R 135/95

    Voraussetzungen der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei Berechnung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH zur Kinderfreibetragsregelung in § 32 Abs. 4 EStG ist unter einer Berufsausbildung die Ausbildung zu einem künftigen Beruf zu verstehen, in Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH-Urteil vom 23. April 1997, VI R 135/95, BFH/NV 1997, 655).
  • FG Düsseldorf, 07.05.1999 - 18 K 6966/98
    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
    Der anderslautenden Auffassung eines Teils der Rechtsprechung (FG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 1999 18 K 6966/98 Kg; FG Baden- Württemberg, Urteile vom 10. Dezember 1997 12 K 179/97, EFG 1998, 746 und 17. September 1997 7 K 137/96, EFG 1998, 102) und der Verwaltung (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 10, BStBl I 1998, 386 ff. 415) folgt der Senat nicht.
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.1997 - 12 K 179/97

    Abschluß der Berufsausbildung bei Studium

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
    Der anderslautenden Auffassung eines Teils der Rechtsprechung (FG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 1999 18 K 6966/98 Kg; FG Baden- Württemberg, Urteile vom 10. Dezember 1997 12 K 179/97, EFG 1998, 746 und 17. September 1997 7 K 137/96, EFG 1998, 102) und der Verwaltung (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 10, BStBl I 1998, 386 ff. 415) folgt der Senat nicht.
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 7 K 137/96

    Abschluß der Berufsausbildung bei Studium

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 310/99
    Der anderslautenden Auffassung eines Teils der Rechtsprechung (FG Düsseldorf, Urteil vom 7. Mai 1999 18 K 6966/98 Kg; FG Baden- Württemberg, Urteile vom 10. Dezember 1997 12 K 179/97, EFG 1998, 746 und 17. September 1997 7 K 137/96, EFG 1998, 102) und der Verwaltung (DA-FamEStG 63.3.2.6 Abs. 10, BStBl I 1998, 386 ff. 415) folgt der Senat nicht.
  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037).
  • BFH, 12.05.2000 - VI R 143/99

    Kindergeld: Ende der Berufsausbildung

    Deshalb endet die Berufsausbildung eines Kindes spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses; sie ist jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 6 K 310/01

    Unterbrechung einer Berufsausbildung durch die Aufnahme einer Vollzeittätigkeit;

    Vor der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses ist die Berufsausbildung jedoch bereits dann beendet, wenn das Kind nach Erbringung aller Prüfungsleistungen eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnimmt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 557, BStBl II 2000, 473; so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 2000 1 K 310/99 Ki, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 444; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 1999 10 K 2136/98 Kg, EFG 1999, 1037).
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